Beschreibung
An- und Abmeldungen von Schülern sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich (bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten) in der Geschäftsstelle der Musik- und Kunstschule vorgenommen werden.
Im Interesse eines geordneten Unterrichtes können Abmeldungen vom Unterricht nur mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsschluss erfolgen. In besonders gelagerten Fällen (Wegzug, Todesfall) wird ausnahmsweise eine Abmeldung auch zu einem anderen Termin und ohne Abmeldefrist zugelassen.
An-, Um- und Abmeldungen vom Unterricht werden auch im Bürgerbüro Lüttringhausen entgegengenommen. Hier beraten Sie unsere MKS-MitarbeiterInnen auch gerne bezüglich Unterrichtsarten, -zeiten, -orten und -gebühren.