Beschreibung
Sozialhilfe Zuständigkeiten
Anspruch auf Hilfen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
(Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)
SGB XII = Sozialhilfe (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
SGB II = Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (JobCenter)
Grundsätzlich gilt:
Erwerbsfähige Personen von 15 Jahre bis 64 Jahre = JobCenter
Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen und
Personen ab 65 Jahre = Grundsicherung /Hilfe zum Lebensunterhalt
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gelten folgende Regelungen:
Personengruppe / Beispiel |
zuständig |
Voraussetzung |
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vor Vollendung des 15. Lebensjahres |
Kind lebt im Haushalt der Eltern und mind. 1 Elternteil ist erwerbsfähig |
JobCenter |
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vor Vollendung des 15. Lebensjahres |
Kind lebt im Haushalt der Eltern und beide Eltern sind dauerhaft erwerbsunfähig |
Stadt Remscheid Sachgebiet Hilfen außerhalb von Einrichtungen |
Das Gesamteinkommen der Familie reicht nicht aus. |
vor Vollendung des 15. Lebensjahres |
Kind lebt bei erwerbsfähigem alleinerziehenden Elternteil, der weder ARGE noch Sozialhilfe erhält (z.B. Studium oder Ausbildung) |
JobCenter |
Kindergeld und Unterhalt reichen nicht aus. |
vor Vollendung des 15. Lebensjahres |
Kind lebt nicht im Haushalt der Eltern, sondern z.B. im Haushalt der Großeltern |
Stadt Remscheid Sachgebiet Hilfen außerhalb von Einrichtungen |
Kind erhält keine Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jugendamt ( wie wirtschaftl. Jugendhilfe oder Pflegegeld) |
ab 15 Jahre |
selbst erwerbsfähig |
JobCenter |
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ab 15 Jahre bis zur Volljährigkeit |
selbst nicht erwerbsfähig |
JobCenter |
Das Gesamteinkommen der Familie reicht nicht aus. |
ab Volljährigkeit |
selbst dauerhaft erwerbsgemindert |
Stadt Remscheid Sachgebiet Hilfen außerhalb von Einrichtungen |
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Solange man noch nicht 25 J. alt ist , muss man im Haushalt der Eltern bleiben, bekommt durch die ARGE keine eigene Wohnung finanziert |
selbst erwerbsfähig |
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Ausnahmen sind möglich, können hier aber nicht aufgeführt werden. Bei diesbezügl. Fragen an JobCenter wenden. |
Stand: 8/09