Beschreibung
Das Schulamt für die Stadt Remscheid ist zuständig für Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF-Verfahren). Sollte bei der Anmeldung der Schulanfänger oder später festgestellt werden, dass ein Kind nicht in einer Regelschule (Grundschule oder Hauptschule) beschult werden kann oder dass es aufgrund von Beeinträchtigungen sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann evtl. ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden. Die Entscheidung über den Förderort wird nach der Beratung mit den Beteiligten abschließend vom Schulamt getroffen.
Bei Kindern und Jugendlichen, die eine Realschule, eine Gesamtschule, eine Sekundarschule oder ein Gymnasium besuchen, entscheidet die Bezirksregierung Düsseldorf.
Schulaufsichtsbeamtinnen:
Grundschulen: Frau Gebauer
Förderschulen: Frau Gebauer
Hauptschulen: Frau Meis