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Stadt Remscheid

Schülerbeförderung

Leistung von Schulträgeraufgaben, welche sich durch gesetzliche Vorgaben für die Schülerbeförderung ergeben.

Beschreibung

Organisation und Durchführung der Schülerbeförderung

Voraussetzungen für die Übernahme von Schülerfahrkosten

Anspruch auf Kostenübernahme durch die Stadt Remscheid erfolgt, wenn der kürzeste Weg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule

mehr als 2 km bei Klassen der Primarstufe,
mehr als 3,5 km bei Klassen der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums bzw.
mehr als 5 km bei Klassen der Sekundarstufe II

beträgt.

Der Antrag ist in der jeweiligen Schule vor Ort (im Sekretariat) zu stellen - diese leitet den Antrag zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an den FD 2.40 weiter. Eine Bewilligung erfolgt bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in der Regel für ein Schuljahr.

Schülerbeförderung

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