Beschreibung
Organisation und Durchführung der Schülerbeförderung
Voraussetzungen für die Übernahme von Schülerfahrkosten
Anspruch auf Kostenübernahme durch die Stadt Remscheid erfolgt, wenn der kürzeste Weg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule
mehr als 2 km bei Klassen der Primarstufe,
mehr als 3,5 km bei Klassen der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums bzw.
mehr als 5 km bei Klassen der Sekundarstufe II
beträgt.
Der Antrag ist in der jeweiligen Schule vor Ort (im Sekretariat) zu stellen - diese leitet den Antrag zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an den FD 2.40 weiter. Eine Bewilligung erfolgt bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in der Regel für ein Schuljahr.