Beschreibung
Abhanden gekommene oder zerstörte Abschluss- und Abgangszeugnisse, die von Schulen in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sind, können von der zuletzt besuchten Schule ersetzt werden.
Zeugnisabschrift
Wenn die Zeugnisunterlagen bei der Schule noch vollständig vorhanden sind, stellt die jeweilige Schule eine Abschrift des Zeugnisses aus.
- Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs - Anforderung bei den jeweiligen Schulen.
- Wurde die besuchte Schule zwischenzeitlich aufgelöst, kann die Nachfolgeschule beim Schulamt für die Stadt Remscheid erfragt werden.
Beglaubigung von Zeugnissen
Zeugnisse können beim Einwohnermeldeamt amtlich beglaubigt werden.
Zeugnisse, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, können nicht durch das Einwohnermeldeamt amtlich beglaubigt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen zu beglaubigen. Diese müssen durch eine staatlich anerkannte Dolmetscherin oder einem Dolmetscher erstellt sein.
Anerkennung und Gleichstellung von Zeugnissen
Ein im Ausland oder in einem anderen Bundesland erworbener Schulabschluss entspricht nicht immer den Schulabschlüssen des Landes Nordrhein-Westfalen. Es besteht die Möglichkeit, diese Abschlüsse anerkennen und gleichstellen zu lassen. Zuständig für die Anerkennung und Gleichstellung der Bildungsnachweise aus dem Ausland sind die Bezirksregierungen.
- Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 bis 10, 50667 Köln, ist zuständig für die Anerkennung oder Gleichstellung von Zeugnissen bis zur Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss und mittlere Reife). Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer: 0221/147-0.
- Bezirksregierung Düsseldorf, ist zuständig für die Anerkennung oder Gleichstellung von Zeugnissen der allgemeinen Hochschulreife einschl. der Fachhochschulereife. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Rufnummer: 0211/475-0.