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Stadt Remscheid

Feststellung einer Schwerbehinderung

Beschreibung

Wer gilt als schwerbehindert?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gilt als schwerbehindert, wer

  • einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 besitzt und
  • seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder eine rechtmäßige Beschäftigung in Deutschland hat.
  • Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist.

Wichtig: Als offizieller Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft dient der Schwerbehindertenausweis, nicht der Feststellungsbescheid.

Wo erhalten Sie Anträge?

Anträge erhalten Sie bei folgenden Dienststellen:

  • Versorgungsverwaltung der Stadt Wuppertal (Team Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht)
  • Seniorenbüro der Stadt Remscheid
  • Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen der Stadt Remscheid
    Alleestraße 66, 42853 Remscheid
    Öffnungszeiten des Zentralbüros (Raum 215):

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr


Dort werden Anträge ausgegeben, entgegengenommen und an die zuständige Versorgungsverwaltung weitergeleitet.

Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge erhalten Sie hier:

Außensprechtag in Remscheid

Wann: Jeden 1. Montag im Monat
Uhrzeit: 08:30 bis 12:30 Uhr
Ort: Seniorenbüro der Stadt Remscheid, Alte Bismarckstraße 4, 42853 Remscheid

Alternativ können Sie sich direkt an die Versorgungsverwaltung der Stadt Wuppertal wenden:

Team Schwerbehindertenrecht
Döppersberg 41
42103 Wuppertal
Telefon: (0202) 563-9004

Folgende Informationen beziehen sich auf die Abteilung Schwerbehindertenrecht der Stadt Wuppertal:

1. Nur mit Termin
 
Für diese persönlichen Anliegen planen wir feste Zeit für Sie ein, bitte Buchen Sie für jedes Anliegen und Person einen Termin:

  • Beglaubigungen (Bescheide für Apostillen)
  • ÖPNV: Beiblätter für Bus/Bahn (Neuausstellung, Verlust oder Diebstahl)
  • Schwerbehindertenausweis: Verlängerung der alten Papier-Ausweise
  • Widerspruch: Wenn Sie diesen mündlich zur Niederschrift abgeben möchten

2. Ohne Termin (Servicetheke)

Für einfache Erledigungen können Sie direkt zur Servicetheke kommen. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich:

  • Unterlagen, Anträge oder Fotos abgeben
  • Umzug mitteilen
  • Neuen Schwerbehindertenausweis (Scheckkarte) beauftragen
  • Kopien von Bescheiden abholen
  • Aufenthaltstitel vorlegen
  • Fragebögen zur Nachprüfung abgeben
  • Schriftliche Widersprüche einreichen
  • Fragen zum aktuellen Stand (Sachstand) stellen

 
Unser Tipp: Sparen Sie sich den Weg! Viele Dinge (wie Unterlagen schicken oder Adressänderungen) können Sie uns auch ganz bequem per Post oder E-Mail zusenden.

Die Bearbeitung der Anträge sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt ausschließlich durch die Versorgungsverwaltung der Stadt Wuppertal – Team Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.

Feststellung einer Schwerbehinderung

Erläuterungen und Hinweise

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