Beschreibung
Wer gilt als schwerbehindert?
Nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gilt als schwerbehindert, wer
- einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 besitzt und
- seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder eine rechtmäßige Beschäftigung in Deutschland hat.
- Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist.
Wichtig: Als offizieller Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft dient der Schwerbehindertenausweis, nicht der Feststellungsbescheid.
Wo erhalten Sie Anträge?
Anträge erhalten Sie bei folgenden Dienststellen:
- Versorgungsverwaltung der Stadt Wuppertal (Team Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht)
- Seniorenbüro der Stadt Remscheid
- Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen der Stadt Remscheid
Alleestraße 66, 42853 Remscheid
Öffnungszeiten des Zentralbüros (Raum 215):
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dort werden Anträge ausgegeben, entgegengenommen und an die zuständige Versorgungsverwaltung weitergeleitet.
Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge erhalten Sie hier:
Außensprechtag in Remscheid
Wann: Jeden 1. Montag im Monat
Uhrzeit: 08:30 bis 12:30 Uhr
Ort: Seniorenbüro der Stadt Remscheid, Alte Bismarckstraße 4, 42853 Remscheid
Alternativ können Sie sich direkt an die Versorgungsverwaltung der Stadt Wuppertal wenden:
Team Schwerbehindertenrecht
Döppersberg 41
42103 Wuppertal
Telefon: (0202) 563-9004
Folgende Informationen beziehen sich auf die Abteilung Schwerbehindertenrecht der Stadt Wuppertal:
1. Nur mit Termin
Für diese persönlichen Anliegen planen wir feste Zeit für Sie ein, bitte Buchen Sie für jedes Anliegen und Person einen Termin:
- Beglaubigungen (Bescheide für Apostillen)
- ÖPNV: Beiblätter für Bus/Bahn (Neuausstellung, Verlust oder Diebstahl)
- Schwerbehindertenausweis: Verlängerung der alten Papier-Ausweise
- Widerspruch: Wenn Sie diesen mündlich zur Niederschrift abgeben möchten
2. Ohne Termin (Servicetheke)
Für einfache Erledigungen können Sie direkt zur Servicetheke kommen. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich:
- Unterlagen, Anträge oder Fotos abgeben
- Umzug mitteilen
- Neuen Schwerbehindertenausweis (Scheckkarte) beauftragen
- Kopien von Bescheiden abholen
- Aufenthaltstitel vorlegen
- Fragebögen zur Nachprüfung abgeben
- Schriftliche Widersprüche einreichen
- Fragen zum aktuellen Stand (Sachstand) stellen
Unser Tipp: Sparen Sie sich den Weg! Viele Dinge (wie Unterlagen schicken oder Adressänderungen) können Sie uns auch ganz bequem per Post oder E-Mail zusenden.
Die Bearbeitung der Anträge sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt ausschließlich durch die Versorgungsverwaltung der Stadt Wuppertal – Team Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.