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Stadt Remscheid

Hilfe zur Pflege (ambulant/häuslich)

Leistungen zur pflegerischen Versorgung bzw. zur Versorgung des Haushalts, die nicht von der Pflegeversicherung gezahlt werden, können von der Sozialhilfe - nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse - ganz oder teilweise übernommen werden

Beschreibung

Leistungen zur Pflege und zur hauswirtschaftlichen Versorgung sind zuerst bei der Pflege- oder Krankenkasse zu beantragen. 

 Wenn die Leistungen der Pflege- oder Krankenversicherung

  • nicht ausreichen
  • oder der Hilfebedarf nicht so hoch ist, dass Leistungen der Pflegekasse gewährt werden,
  • oder die Person nicht pflege- bzw. krankenversichert ist, 

kann ein Antrag auf Übernahme der nicht abgedeckten Kosten durch die Sozialhilfe gestellt werden.

Anders als bei den Leistungen der Pflege- und Krankenkassen handelt es sich hier um Sozialhilfe, die einkommens- und vermögensabhängig ist. Das bedeutet, es werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und der/des nicht getrennt lebenden Ehegattin/Ehegatten geprüft. Auch wird überprüft, ob Angehörige (in der Regel Kinder oder Eltern) möglicherweise zum Unterhalt verpflichtet sind. 

Zu den Leistungen zählen Pflegegelder, Pflegebeihilfen, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel.

Hilfe zur Pflege (ambulant/häuslich)

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