Beschreibung
Leistungen zur Pflege und zur hauswirtschaftlichen Versorgung sind zuerst bei der Pflege- oder Krankenkasse zu beantragen.
Wenn die Leistungen der Pflege- oder Krankenversicherung
- nicht ausreichen
- oder der Hilfebedarf nicht so hoch ist, dass Leistungen der Pflegekasse gewährt werden,
- oder die Person nicht pflege- bzw. krankenversichert ist,
kann ein Antrag auf Übernahme der nicht abgedeckten Kosten durch die Sozialhilfe gestellt werden.
Anders als bei den Leistungen der Pflege- und Krankenkassen handelt es sich hier um Sozialhilfe, die einkommens- und vermögensabhängig ist. Das bedeutet, es werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und der/des nicht getrennt lebenden Ehegattin/Ehegatten geprüft. Auch wird überprüft, ob Angehörige (in der Regel Kinder oder Eltern) möglicherweise zum Unterhalt verpflichtet sind.
Zu den Leistungen zählen Pflegegelder, Pflegebeihilfen, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel.