Begleitung sämtlicher Beteiligter (leibliche Eltern, Adoptiveltern, Kind) im Adoptionsverfahren, das mit der vollständigen, rechtlichen und tatsächlichen Herausnahme aus der Herkunftsfamilie verbunden ist.
Die Adoptionsvermittlungsstelle berät und überprüft BewerberInnen auf ihre Eignung zur Aufnahme eines Adoptivkindes und vermittelt zur Adoption frei gegebene Kinder in Adoptionspflege. Während der Pflegezeit wird die Familie bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens betreut. In diesen Verfahren wie auch bei Adoptionsanträgen von Verwandten oder Stiefeltern wird fürs Familiengericht eine fachliche Äußerung zur Adoption abgegeben.
Eltern die ihre Kinder zur Adoption freigeben wollen, werden beraten und bis zu einer Entscheidung und danach begleitet. Hilfe, Beratung und Begleitung bei adoptierten Menschen die ihre Herkunft suchen, sowie Hilfe für leibliche Eltern und Geschwister die ein adoptiertes Kind suchen.