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Stadt Remscheid

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Die Angebote und Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen

Beschreibung

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

"Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern." (§ 14 KJFöG)

Information und Beratung zum Schutz vor Risiken und Gefährdungen

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll durch Information, Beratung und erzieherische Impulse positive Akzente bei der körperlichen, geistigen und gesellschaftlichen Entwicklung junger Menschen setzen, um dadurch präventiv Gefährdungen entgegenzuwirken. Er befasst sich z.B. mit der Suchtgefährdung, den Medienwirkungen und problematischem Freizeitverhalten und wendet sich an Eltern, Fachkräfte, Institutionen ebenso wie an die jungen Menschen selbst.

Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Polizei, Ordnungsbehörden

Unter der Betrachtung der erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als übergreifendes Prinzip und Querschnittsaufgabe der Jugendhilfe ergibt sich die Notwendigkeit der Kooperation und Zusammenarbeit innerhalb der Jugendhilfe nahezu zwangsläufig. Darüber hinaus ist es notwendig, im Sinne eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes mit einer Vielzahl anderer Stellen und Institutionen zusammen zu arbeiten, da die Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgabengebiete im gesamten Bereich des Kinder- und Jugendschutzes auf mehrere Ebenen angesiedelt sind (z.B. Polizei, Ordnungsbehörden, Gesundheitsämter). Dem trägt die gesetzliche Verpflichtung nach § 14 SGB VIII und § 14 KJFöG zum Zusammenwirken mit den entsprechenden Stellen Rechnung.

Fort- und Weiterbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen

Bestandteil der Kooperation muss die Sensibilisierung und Qualifizierung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe sowie pädagogischer und therapeutischer Fachkräfte aus Einrichtungen und Schulen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes sein. Sowohl hinsichtlich neuer gesetzlicher Bedingungen als auch aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und konkreter örtlicher Erfordernisse ist es zur Wahrnehmung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes notwendig, diese Inhalte durch geeignete Fort- und Weiterbildungsangebote möglichst breit zu transportieren. Insbesondere durch interdisziplinäre Maßnahmen werden unterschiedliche Facetten von Risiken und Gefährdungspotentialen deutlich und das Netz des Schutzes entsprechend enger.

Jugendarbeitsschutz

Erteilung von Stellungnahmen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz.

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