Beschreibung
Vereine und Organisationen können sich u. U. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) durch den Jugendhilfeausschuss anerkennen lassen.
Die Anerkennung ist häufig Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis und für die Gewährung öffentlicher Mittel im Bereich der Jugendhilfe.