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Stadt Remscheid

Jugendhilfeplanung

Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 80 SGB VIII), wonach der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) dafür Sorge trägt, dass die erforderlichen und geeigneten Jugendhilfeleistungen, -einrichtungen und –dienste in der Stadt Remscheid zur Verfügung stehen.
Die Jugendhilfeplanerin untersucht und überprüft zusammen mit unterschiedlichen Fachkräften der Jugendhilfe, dem Jugendhilfeausschuss, anderen Professionen, aber auch mit Kindern, Jugendlichen und Familien das Lebensumfeld in Remscheid: Sind ausreichend Kinderbetreuungsangebote vorhanden? Haben Jugendliche Räume, in denen sie sich treffen können? Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden? Wo und wie müssen Kinder vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden? Wie können wir gemeinsam dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen?

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