Details
Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 80 SGB VIII), wonach der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) dafür Sorge trägt, dass die erforderlichen und geeigneten Jugendhilfeleistungen, -einrichtungen und –dienste in der Stadt Remscheid zur Verfügung stehen.
Die Jugendhilfeplanerin untersucht und überprüft zusammen mit unterschiedlichen Fachkräften der Jugendhilfe, dem Jugendhilfeausschuss, anderen Professionen, aber auch mit Kindern, Jugendlichen und Familien das Lebensumfeld in Remscheid: Sind ausreichend Kinderbetreuungsangebote vorhanden? Haben Jugendliche Räume, in denen sie sich treffen können? Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden? Wo und wie müssen Kinder vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden? Wie können wir gemeinsam dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen?
Jugendhilfeplanung beinhaltet die Bestandserhebung und die Bedarfermittlung von Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der Kinder, Jugendlichen und Familien.
Den daraus abgeleiteten Maßnahmenplanungen schließen sich Überprüfungen der Wirksamkeit und der Bedarfsgerechtigkeit der Jugendhilfeleistungen an. Im Planungsprozess sind die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig und umfassend zu beteiligen.
Die Jugendhilfeplanung soll darüber darauf hinwirken, dass die Planungen in diesem Bereich mit anderen örtlichen und überörtlichen Planungen abgestimmt werden und insgesamt den Bedürfnissen der Jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.
Grundsätzliche und aktuelle Themen der Jugendhilfeplanung:
- Bedarfs- und Ausbauplanung "Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege", insbesondere Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
- Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Remscheid einschließlich der Förderungsrichtlinien
- Wirksamkeitsdialog "Offene Kinder- und Jugendarbeit"
- Übergang Schule – Beruf / Jugendsozialarbeit
- Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
- Frühe Hilfen
- Schutz bei Kindeswohlgefährdung
- Konzeptentwicklung Soziale Dienste
- Internetseite www.nest-remscheid.de
- Kooperation Jugendhilfe und Schule
- Kommunales Bildungsnetzwerk
- Kooperationen und Vernetzungen (u.a. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, örtliche und überörtliche Gremien, Gesundheitswesen, Arbeitsverwaltung, Justiz)
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Organisationseinheiten
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2.51 Jugend |