Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise

Personen, die im Ausland eine Ausbildung in einem der nichtakademischen Heilberufe /Gesundheitsfachberufe abgeschlossen haben, benötigen vor Aufnahme einer Tätigkeit in dem erlernten Beruf eine deutsche Berufserlaubnis.

Beschreibung

Bevor diese Berufserlaubnis erteilt werden kann, muss die Gleichwertigkeit des Bildungsstandes nachgewiesen werden.

Seit dem 01.01.2008 werden die Gleichwertigkeitsprüfungen nichtakademischer Heilberufe /Gesundheitsfachberufe von EU- und Drittstaatenangehörigen in Nordrhein-Westfalen zentral vom Landesprüfungsamt Düsseldorf (LPA) wahrgenommen.

Hierbei handelt es sich beispielsweise um folgende Gesundheitsfachberufe:

Diätassistenz, Hebamme/Entbindungspfleger, Krankenpflegehilfe, (Kinder)Krankenpflege, Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege, Massage, med.-techn. Laboratoriumsassistenz (MTL), med.-techn. Assistenz (MTA), med.-techn. Radiologieassistenz (MTR), Ergotherapie, Logopädie, Orthoptist, Physiotherapie, Podologie, Rettungsassistenz, pharmaz.-techn. Assistenz

Das LPA hat ein Merkblatt (siehe "Download/Link") mit Informationen erstellt.

Sollte Interesse an der Anerkennung eines nichtakademischen Heilberufes / Gesundheitsfachberufes bestehen, den Antrag (siehe "Download/Link") bitte an folgende Anschrifts senden:

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 24

Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie

Postfach 30 08 65

40408 Düsseldorf

Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der Internetseite des LPA (siehe "Download/Link").

 

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz