Beschreibung
Bevor diese Berufserlaubnis erteilt werden kann, muss die Gleichwertigkeit des Bildungsstandes nachgewiesen werden.
Seit dem 01.01.2008 werden die Gleichwertigkeitsprüfungen nichtakademischer Heilberufe /Gesundheitsfachberufe von EU- und Drittstaatenangehörigen in Nordrhein-Westfalen zentral vom Landesprüfungsamt Düsseldorf (LPA) wahrgenommen.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um folgende Gesundheitsfachberufe:
Diätassistenz, Hebamme/Entbindungspfleger, Krankenpflegehilfe, (Kinder)Krankenpflege, Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege, Massage, med.-techn. Laboratoriumsassistenz (MTL), med.-techn. Assistenz (MTA), med.-techn. Radiologieassistenz (MTR), Ergotherapie, Logopädie, Orthoptist, Physiotherapie, Podologie, Rettungsassistenz, pharmaz.-techn. Assistenz
Das LPA hat ein Merkblatt (siehe "Download/Link") mit Informationen erstellt.
Sollte Interesse an der Anerkennung eines nichtakademischen Heilberufes / Gesundheitsfachberufes bestehen, den Antrag (siehe "Download/Link") bitte an folgende Anschrifts senden:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der Internetseite des LPA (siehe "Download/Link").