Beschreibung
Zur Überwachung der Wasserversorgungsanlagen sind die Beauftragten des Fachdienstes Gesundheitswesen befugt:
- Grundstücke (einschließlich Schutzzonen, Einrichtungen und Räume, in denen sich Wasserversorgungsanlagen befinden) zu betreten
- Proben zu entnehmen, in Unterlagen einzusehen und
- erforderliche Auskünfte, insbesondere über den Betriebsablauf zu verlangen.
Der Fachdienst Gesundheitswesen überwacht routinemäßig und bei Beschwerden die chemische und mikrobiologische Qualität von Trinkwasser.
Detaillierte Informationen erteilt die Gesundheitsingenieurin des Fachdienstes Gesundheitswesen.
Die 4. Änderung der Trinkwasserverordnung ist am 09.01.2018 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie unter "Downloads/Links".