Beschreibung
In der Regel beantragen Eltern die Aufnahme in eine Förderschule oder die Teilnahme am gemeinsamen Unterricht, in Ausnahmefällen die Schule. Das Schulamt eröffnet bei Bedarf ein Feststellungsverfahren. Dazu geben Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen und der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst ein Gutachten ab.
Für die ärztliche Untersuchung erhalten die Eltern schriftlich einen Untersuchungstermin mit Seh- u. Hörtest im Fachdienst Gesundheitswesen der Stadt Remscheid.
Die ärztliche Untersuchung dauert ca. 1 Stunde.
Die/der ausgewählte Sonderpädagogin/Sonderpädagoge sucht die/den Schulanfängerin/Schulänfänger bzw. die/den Schülerin/Schüler nach Information der Eltern in der Kita oder in der Schule auf.
Die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung und der sonderpädagogischen Beurteilung werden mit den Eltern besprochen.
Die Entscheidung über den Förderort und den Förderschwerpunkt trifft die Schulrätin.