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Stadt Remscheid

Mitführen von Betäubungsmitteln

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in's Ausland.

Beschreibung

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln!

Der Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens bestimmt, dass für die Mitnahme von Medikamenten in's Ausland, die unter die Rubrik "Betäubungsmittel" fallen, eine behördliche Bestätigung benötigt wird.

Der Vordruck (siehe "Downloads/Links") wird in der Regel von der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt ausgefüllt und vom Fachdienst Gesundheitswesen beglaubigt.

Die Bescheinigung sollte erst kurz vor dem Reiseantritt beglaubigt werden.

Hierfür ist eine vorherige Terminabsprache notwendig.

Erläuterungen und Hinweise

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