Beschreibung
In regelmäßigen Zeitabständen und bei Beschwerden werden die nachfolgend genannten Einrichtungen durch den Fachdienst Gesundheitswesen überprüft.
Überwacht werden zum Beispiel:
- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Einrichtungen des Rettungsdienstes
- Tattoo- und Piercingstudios
- Fußpflegeeinrichtungen / Podologiepraxen
- Kosmetikstudios
- Friseursalons
- Sonnenstudios
- Physiotherapiepraxen
- Arztpraxen/Heilpraktikerpraxen
- Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindertageseinrichtungen)
- Pflegeheime, Einrichtungen für alte Menschen
- Tageseinrichtungen, Heime oder gleichartige Einrichtungen für Behinderte
- Sport- und Freizeitanlagen, Schwimm- und Badeanstalten
- Gemeinschaftsunterkünfte
- Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten
- Leichen- und Bestattungswesen
Detaillierte Informationen über die Hygieneüberwachung und die Hygienevorschriften bei Eröffnung von Praxen, Studios u. ä. erteilt der Fachdienst Gesundheitswesen.