Beschreibung
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Die gesundheitliche Beratung gem. § 10 ProstSchG
- Ab dem 01.07.2017 ist eine gesundheitliche Beratung von Personen vorgesehen, die im Prostitutionsgewerbe tätig sind.
- Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen und unterliegt der Schweigepflicht.
- Die Beratung beinhaltet unter anderem Informationen zur Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und den Risiken des Alkohols- und Drogengebrauchs.
- Die Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung ist Voraussetzung zur Anmeldung der Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe.
- Für Personen unter 21 Jahren hat eine gesundheitliche Beratung alle 6 Monate zu erfolgen.
- Für Personen über 21 Jahren ist eine jährliche Beratung vorgesehen.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache im Gesundheitshaus der Stadt Remscheid, Raum 317, Hastener Str. 15 in 42855 Remscheid.
Im Anschluss an die Beratung wird eine Bescheinigung über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung ausgehändigt.
Gesundheitliche Beratung gem. § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
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