Beschreibung
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sind sog. Landschaftspflegerische Begleitpläne zu erstellen, die die Inhalte der Eingriffsregelung in der Reihenfolge von Vermeidung, Minderung, Ausgleich darstellen.
Die naturschutzfachliche Begleitung erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde. Bei einem Eingriff in Natur und Landschaft hat der Planungsträger im Fachplan oder in einem landschaftspflegerischen Begleitplan alle Angaben zu machen, die zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft erforderlich sind.