Beschreibung
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit werden von der Stadt Remscheid insbesondere Verstöße gegen das Gewerbe- und Handwerksrecht ermittelt.
Dazu werden Baustellenkontrollen, Überprüfungen von gewerblichen Betriebsstätten und weitere Ermittlungen durchgeführt.
Bei Verstößen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgelder festgesetzt.
Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegt "Schwarzarbeit" u. a. in folgenden Fällen vor:
- Gewerbeausübung ohne Gewerbemeldung
- Handwerksausübung ohne Eintrag in die Handwerksrolle
- Leistungsmissbrauch
Dabei handeln sowohl die Auftraggeber als auch diejenigen, die die Schwarzarbeit ausführen, ordnungswidrig und können darüber hinaus wegen Steuerhinterziehung, Nichtabführen von Sozialversicherungsleistungen, Erschleichung von Sozialleistungen usw. strafrechtlich belangt werden.
Keine Schwarzarbeit sind die Hilfeleistungen durch Angehörige und Lebenspartner, die Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe oder Gefälligkeit, wenn die Tätigkeiten nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind, d. h. höchstens gegen ein geringes Entgelt erbracht werden.