Beschreibung
Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur erfolgen, wenn eine verkehrsrechtliche Anordnung erteilt wurde und die darin enthaltenen Auflagen und Bedingungen eingehalten werden.
Die Beantragung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Nach Abstimmung und Beteiligung der verschiedenen Fachdienststellen (z.B. Straßenbaulastträger, Polizei und Feuerwehr) wird die beantragte Anordnung zugeleitet.
Bei Unterschreitung der Antragsfristen kann eine Bearbeitung nur erfolgen, wenn andere -fristgerecht eingereichte Anträge- zurückgestellt werden. In Anlehnung an die städt. Verwaltungsgebühren werden für solche kurzfristigen Antragseingänge Eil- bzw. Expresszuschläge erhoben.