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Stadt Remscheid

Erlaubnis: Spielhallen

Wer eine Spielhalle betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde.

Beschreibung

Neu errichtete Spielhallenbetriebe bedürfen der vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Bezirksregierung Düsseldorf, unter folgendem Link gelangt man zu den Kontakten:

 https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2023-01/20220712_2_21_Gluecksspiel.pdf

Gemäß § 3 Abs. 2 Spielverordnung darf in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen je 12 Quadratmeter Spielfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden; die Gesamtzahl darf jedoch 12 Geräte nicht übersteigen.

Erlaubnis: Spielhallen

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