Beschreibung
EU-/EWR-Führerscheine:
Inhaberinnen und Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis oder EWR-Fahrerlaubnis müssen ihre Führerscheine nicht umtauschen. Diese können in Deutschland solange weiter genutzt werden, wie sie noch gültig sind. Die Erneuerung der Führerscheinkarte müsste dann bei Ablauf bei der örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Hier erfolgt dann die Umwandlung in eine deutsche Fahrerlaubnis.
Wichtig zu beachten!
Bei einem EU-/EWR-Führerschein, der eine Umschreibung eines ursprünglichen Drittstaaten-Führerscheins war (der nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt wird), muss die Vorgehensweise wie bei einem gewöhnlichen Drittstaaten-Führerschein gehandhabt werden. Dieser kann demnach nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen einzigen Tag mit solch einem Führerschein in Inland fahren dürfen!
Führerscheine nach Anlage 11 der FeV:
Führerscheine nach Anlage 11 der FeV sind Führerscheine, deren Ausstellungsland keine Mitgliedstaaten der EU sind, aber dennoch in den meisten Fällen ohne die Ablegung einer Prüfung umgeschrieben werden können.
Der Umtausch der ausländischen Fahrerlaubnis in einen deutschen EU-Kartenführerschein kann erst erfolgen, wenn Sie mindestens 185 Tage Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Antrag auf die Umschreibung kann aber bereits vorher erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ablauf der 185 Tage nicht mehr im Besitz einer gültigen inländischen Fahrerlaubnis sind, sofern Sie den Führerschein nicht umschreiben.
Je nach Ausstellungsland können nicht immer alle Führerscheinklassen 1:1 prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Drittstaaten-Führerscheine:
Drittstaaten-Führerscheine sind Führerscheine, deren Ausstellungsländer keine EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten oder nicht unter Anlage 11 der FeV fallen.
Bei der Umschreibung dieser in eine deutsche Fahrerlaubnis ist eine theoretische sowie praktische Prüfung abzulegen. Hierzu bedarf es einer Anmeldung in einer Fahrschule. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ablauf der 185 Tage nicht mehr im Besitz einer gültigen inländischen Fahrerlaubnis sind, sofern Sie den Führerschein nicht umschreiben.
Eine Beantragung zur Umschreibung muss stets persönlich erfolgen.
Information zum Führerschein-Tourismus:
Eine ausländische Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden, wenn der Führerschein im Ausland erworben wurde, der ordentliche Wohnort zur Zeit des Erwerbs jedoch in der Bundesrepublik Deutschland war. Ferner stellt ein solcher Führerschein zu keinem Zeitpunkt eine gültige Fahrerlaubnis im Inland dar.
Für diese Dienstleistung müssen Sie über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!