Beschreibung
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Mit einem Ausfuhrkennzeichen können Sie ein Fahrzeug, das in Deutschland nicht mehr zugelassen werden oder bleiben soll, ins Ausland überführen. Mit der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens wird der neue Fahrzeughalter in die vorhandenen EU-Fahrzeugpapiere eingetragen. Sind bisher noch Papiere nach altem Muster vorhanden, werden diese gegen EU-Fahrzeugpapiere ausgetauscht.
Ausfuhrkennzeichen dienen in der Hauptsache dazu, dass Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ein hier erworbenes Fahrzeug in ihr Heimatland überführen können. Natürlich kann aber auch das Ausfuhrkennzeichen beantragt werden, wenn der Wohnsitz in der Bundesrepublik besteht und ein Fahrzeug ins Ausland exportiert werden soll. Innerhalb der Gültigkeit dürfen Sie mit dem Fahrzeug in Deutschland und im Ausland fahren.
Zuständig für die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist immer die Zulassungsstelle, in deren Bereich sich das Fahrzeug gerade befindet.
Ein Ausfuhrkennzeichen hat grundsätzlich eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Sie hängt von der Dauer der abgeschlossenen Versicherung und der Gültigkeit der Hauptuntersuchung ab. Die Zuteilung ist für maximal 12 Monate möglich.
Auch ein Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen unterliegt der Steuerpflicht. Bei der Zulassung ist die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung obligatorisch. Dabei kann es sich um das Konto des Fahrzeughalters oder um das Konto eines Dritten handeln. Die Ermächtigung muss sich auf ein Konto beziehen, von dem ein Lastschrifteinzug vorgenommen werden kann. Diese Voraussetzung ist bei Konten inländischer Kreditinstitute oder inländischer Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute erfüllt.
Ein Fahrzeug, das ein Ausfuhrkennzeichen bekommen soll, muss immer der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Das gilt auch für fabrikneue Fahrzeuge.