Beschreibung
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden. Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Voraussetzung für die Eintragung einer technischen Änderung in die Fahrzeugpapiere ist ein entsprechendes Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ( TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc. )
Wenn sich die Emissionsklasse des Fahrzeugs ändert, muss dies durch Vorlage einer
- Herstellerbescheinigung ( der Fahrzeughersteller bescheinigt, dass das Fahrzeug schon seit dem Tag der 1. Zulassung einer anderen Emissionsklasse angehört bzw. mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist ) oder
- Einbaubescheinigung ( der Einbau eines Abgasreinigungssystem, KAT, Kaltlaufregler, Partikelminderungssystem usw.- wird bestätigt. Neben der Einbaubescheinigung bitte auch die Allgemeine Betriebserlaubnis ABE vorlegen. Aus der Einbaubestätigung muss die erreichte Partikelminderungsstufe PM 1-5 bzw. Partikelminderungsklasse PMK 0-4 entnommen werden können)
nachgewiesen werden.
Die Änderung wird in den neu erstellten Fahrzeugpapieren vermerkt.
Bei Änderungen, die sich auch auf die Kraftfahrzeugsteuer auswirken können, erfolgt die Mitteilung an das Finanzamt Remscheid durch die Zulassungsbehörde.
Achtung: Änderungen der Fahrzeugpapiere werden nur bei in Remscheid zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt.