Beschreibung
Beratungsgespräch
Welche Genehmigung ist die richtige für mich? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und welche Unterlagen brauche ich? Welche Kosten kommen auf mich zu?
Für diese und ähnliche Fragen können Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Diesen Termin können Sie aber z.B. auch für die Rückgabe einer bestehenden Lizenz/Genehmigung nutzen.
Antrag auf eine EU-Lizenz/GüKG-Genehmigung oder deren Verlängerung
Sie haben bereits alle Unterlagen beisammen? Dann können Sie einen Termin zur Antragstellung vereinbaren. Bei einer Verlängerung sind im Prinzip die gleichen Unterlagen beizubringen wie zur Ersterteilung. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 6 Wochen. Daher ist bei der Verlängerung unbedingt auf eine rechtzeitige Antragstellung, möglichst 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit, zu achten!
Antrag auf zusätzliche Kopien/Abschriften
Sie haben eine EU-Lizenz oder GüKG-Genehmigung und möchten Ihren Fuhrpark erweitern. Für jeden zusätzlich eingesetzten LKW brauchen Sie eine weitere Kopie bzw. Abschrift. Sollte sich der Fuhrpark um mehr als 50 % erhöhen oder 5 Kopien/Abschriften oder mehr auf einmal beantragt werden, ist auf jeden Fall eine neue Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die letzte vorliegende EK-Bescheinigung für die zusätzlichen Fahrzeuge nicht ausreicht. Im Übrigen muss der Nachweis über die zusätzlichen Fahrzeuge (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag oder KFZ-Schein) vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 1 Woche.
Abholung EU-Lizenz/GüKG-Erlaubnis
Wenn Ihr Antrag abschließend bearbeitet ist, werden Sie benachrichtigt. Dann können Sie die Lizenz/Erlaubnis mit den entsprechenden Kopien/Abschriften auf Terminabsprache abholen.
Abholung zusätzlicher Kopien/Abschriften
Wenn Ihr Antrag abschließend bearbeitet ist, werden Sie benachrichtigt. Dann können Sie die Kopien/Abschriften nach Terminabsprache abholen.
Änderung Unternehmerdaten
Ändern sich der Name oder die Rechtsform des Unternehmens, das zuständige Registergericht, die Anschrift des Sitzes, der Name oder die Anschrift der zur Vertretung ermächtigten Personen oder des Verkehrsleiters, so ist das innerhalb von 28 Tagen mitzuteilen. Auch ein Wechsel des Verkehrsleiters ist unverzüglich anzuzeigen.
Antrag Fahrerbescheinigung
Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr ausführen und weder deutsch noch EU-Staatler, also Drittstaatler sind, können eine Fahrerbescheinigung beantragen. (benötigte Unterlagen siehe unter „Fahrerbescheinigung".)
Für diese Dienstleistung müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!
Bitte senden Sie uns bei dem Wunsch der persönlichen Vorsprache eine E-Mail an fahrerlaubnisbehoerderemscheidde und hinterlassen uns eine Rufnummer unter der Sie zu erreichen sind.
Bitte Schreiben Sie in den Betreff "Güterkraftverkehr und Ihren Namen".