Beschreibung
Wer ein Bauvorhaben plant, sollte das Baugrundstück vorher auf Kampfmittelfreiheit untersuchen zu lassen, damit die von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren ausgeschlossen werden können.
Der Bauherr hat die örtliche Ordnungsbehörde schriftlich über das Bauvorhaben zu unterrichten. Die Ordnungsbehörde leitet die Anfrage an die Bezirksregierung weiter. Das Ergebnis der Untersuchung wird von der Bezirksregierung direkt an die örtliche Ordnungsbehörde übermittelt, die dann das Ergebnis an den Bauherrn weiterleitet.