Beschreibung
Die Gewerbeuntersagung erfolgt auf Grund der Feststellung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit. Dies kann der Fall sein, wenn öffentlich-rechtlichen Berufspflichten (z.B. Einreichen von Steuererklärungen, Zahlung von Steuern und Beiträgen, Begehung von Straftaten, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) nicht nachgekommen wird.
Die Untersagung kann auch gegen Vertretungsberechtigte oder mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Personen ausgesprochen werden.