Beschreibung
Die Entscheidung, ob die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt, ist Tat- und Rechtsfrage und von den Gerichten in vollem Umfang nachprüfbar. Der Gewerbetreibende muss die Gewähr dafür bieten, das Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß auszuüben.