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Stadt Remscheid

KFZ: Halterauskünfte

Sie möchten zu einem Fahrzeug die Halterin oder den Halter, oder/und die Versicherung in Erfahrung bringen

Beschreibung

Nach § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dürfen die im örtlichen Fahrzeugregister gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten nur dann übermittelt werden, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identnummer (Fahrgestellnummer) darlegt, dass er die Daten zur

  • Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsanprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder
  • Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangenener Verstöße

benötigt.

Die Auskunft kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beantragt werden.

Telefonische Halterauskünfte sind nicht möglich!

KFZ: Halterauskünfte

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