Beschreibung
Gilt das Fahrverbot in der Umweltzone auch für ausländische Fahrzeuge?
Ja, die Schilder für die Umweltzone gelten für alle Fahrzeuge gleichermaßen.
Können im Ausland gemeldete Fahrzeuge eine Plakette erhalten?
Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) in § 6 explizit geregelt.
Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.
Wie können Ausländer eine Plakette erhalten?
Es gibt folgende Möglichkeiten:
a) Direkt bei einer Ausgabestelle
Die Plaketten können wie bei den inländischen Fahrzeugen direkt bei den Ausgabestellen besorgt werden (Kfz-Zulassungsstellen, die technischen Überwachungsvereine und die für die Abgasuntersuchung zugelassenen Werkstätten). Erfüllt das Fahrzeug die Kriterien, wird die Plakette sofort ausgestellt und kann von innen an die Windschutzscheibe geklebt werden.
b) Bestellung vor Reiseantritt
Die Plakette kann schriftlich bei den Ausgabestellen bestellt werden z.B.:
- TÜV
- GTU
- Dekra
Dazu muss eine lesbare Kopie der Fahrzeugpapiere per Post (ohne Beglaubigung), Fax oder E-Mail (eingescanntes Dokument) an die Ausgabestelle geschickt werden. Außerdem muss die Plakette nach den Angaben der Ausgabestelle bezahlt werden (Dauer etwa 2 Wochen).
Darüber hinaus können die Plaketten auch online über das Internet bestellt werden, z.B.:
- Umwelt-Plakette