Beschreibung
Vorraussetzungen für die Durchführung eines Garagentrödels:
- Der Verkauf darf nur während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (MO-FR 0-24 Uhr, SA 0-22 Uhr) durchgeführt werden. (kein Verkauf an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen).
- Es darf sich nur um eine einmalige Verkaufsaktion handeln, ohne Fortsetzungsabsicht (z.B. Entrümpelung des Kellers). Wiederkehrende Verkäufe sind als gewerblich einzustufen mit der Folge, dass ein Gewerbe anzumelden wäre. Ggf. wären noch andere Vorschriften zu beachten, z.B. baurechtliche Nutzungsänderung des Kellers in einen Verkaufsraum.
- Der Verkauf darf nur auf Privatgelände stattfinden. Die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums wäre straßenverkehrsrechtlich genehmigungspflichtig (s. Sondernutzungserlaubnis).
- Das Anbringen von Werbung auf öffentlichem Eigentum (z.B. Zettel an Straßenlaternen) ist nicht zulässig.
Wenn diese Punkte eingehalten werden, ist die Durchführung eines Garagentrödelmarktes genehmigungsfrei.
Garagentrödel (von Privatpersonen)
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