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Stadt Remscheid

Fahrerlaubnis: Antrag auf Ausnahmegenehmigung - Fristverlängerung Fahrerlaubnisprüfung

Innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung muss die praktische Prüfung abgelegt werden. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist um den Zeitraum der Dauer einer beispielsweisen nachgewiesenen Erkrankung - jedoch maximal bis zu drei Monaten - verlängert werden. Können diese Fristen nicht gehalten werden, muss über die Fahrschule ein neuer Antrag gestellt werden, da die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Damit fallen auch erneut die Anmeldegebühren an.

Beschreibung

  • Es muss ein dringlicher Einzelfall vorliegen, der individuell von der Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen und zu entscheiden ist.
    (die 12-Monats-Frist darf noch nicht abgelaufen sein)
  • Die/der Antragstellerin/Antragsteller muss mindestens 2 Monate dauerhaft erkrankt sein und es konnte dadurch nachweislich keine Fahrstunden in Anspruch genommen werden. (die 12-Monats-Frist darf noch nicht abgelaufen sein)
Fahrerlaubnis: Antrag auf Ausnahmegenehmigung - Fristverlängerung Fahrerlaubnisprüfung

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