Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

3.33.3.2 Leistungsgewährung

Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Beschreibung

Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Leistungsberechtigung richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus ( § 1 AsylbLG (Öffnet in einem neuen Tab)).

Gewährung von Geld- und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Leistungen bei Krankheit, Gesundheitspflege
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • sonstige Maßnahmen zur Integration 
  • sonstige Leistungen

Öffnungszeiten:

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail)

Lage:

Dienstleistungszentrum, Elberfelder Straße 32-36 (Eingang Ludwigstraße)

3.33.3.2 Leistungsgewährung

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz