Beschreibung
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Leistungsberechtigung richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus ( § 1 AsylbLG (Öffnet in einem neuen Tab)).
Gewährung von Geld- und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere:
- Ernährung
- Unterkunft und Heizung
- Leistungen bei Krankheit, Gesundheitspflege
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- sonstige Maßnahmen zur Integration
- sonstige Leistungen
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