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Stadt Remscheid

Einreise- und Visumsverfahren

Grundsätzlich benötigen ausländische Personen für einen Daueraufenthalt von mehr als 3 Monaten ein Visum, dass bei der deutschen Botschaft beantragt werden muss. Nach erfolgter Antragstellung beteiligt die deutsche Botschaft die Ausländerbehörde, die den Antrag prüft und ggf. verschiedene Unterlagen anfordert.

Beschreibung

 Alle wichtigen Informationen zur Einreise und zur Visumsbeantragung finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)

Sobald der Antrag auf Erteilung eines Visums bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt wurde, wird dieser an die Ausländerbehörde weiter geleitet.

Die im Visumsantrag angegebene und in Deutschland lebende Bezugsperson wird durch die Ausländerbehörde angeschrieben, sobald der Visumsantrag vorliegt. Die jeweils notwendigen Unterlagen werden schriftlich angefordert. Sie sind je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.

Mögliche Zwecke eines Aufenthaltes in der Bundersrepublik Deutschland sind z.B.

  • Familienzusammenführung
  • Aufnahme einer Beschäftigung
  • Studium / Sprachkurs
  • Au-pair-Aufenthalt
  • Schüleraustausch

Die Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung eines Visums trifft immer die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Erläuterungen und Hinweise

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