Beschreibung
Sobald der Antrag auf Erteilung eines Visums bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt wurde, wird dieser an die Ausländerbehörde weiter geleitet.
Die im Visumsantrag angegebene und in Deutschland lebende Bezugsperson wird durch die Ausländerbehörde angeschrieben, sobald der Visumsantrag vorliegt. Die jeweils notwendigen Unterlagen werden schriftlich angefordert. Sie sind je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.
Mögliche Zwecke eines Aufenthaltes in der Bundersrepublik Deutschland sind z.B.
- Familienzusammenführung
- Aufnahme einer Beschäftigung
- Studium / Sprachkurs
- Au-pair-Aufenthalt
- Schüleraustausch
Die Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung eines Visums trifft immer die zuständige deutsche Auslandsvertretung.