Beschreibung
Seit dem 1. August 2026 gilt für Klassenfahrten nach Großbritannien wieder das deutsch-britische Schülersammellistenverfahren ("Germany-UK school trip travel information form").
Allgemeine Hinweise:
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen grundsätzlich im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung und eines gültigen Reisepasses sein.
Für den Fall, dass eines der beiden Bedingungen nicht vorliegt, ist eine Reisendenliste für Schulreisen (auch "Schülersammelliste") erforderlich.
Geltungsbereich
Die Reisendenliste gilt nur für Reisen innerhalb der EU. Für Reisen in Nicht-EU-Staaten (z. B. Großbritannien, Schweiz):
- ggf. individuelles Visum erforderlich
- keine Reisendenliste möglich
Die Ausländerbehörde Remscheid ist für die Schulen auf Remscheider Stadtgebiet zuständig.
Der amtliche Vordruck (blanko) "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der EU" ist bei der Ausländerbehörde anzufordern und kann von einer Lehrkraft oder einer Schülerin/Schüler nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
Diese Reisendenliste ist dann für eine konkret geplante Klassen-/Kursfahrt entsprechend von der Schule auszufüllen:
- Eintragung aller ausländischen Schülerinnen und Schüler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen und an der Fahrt teilnehmen sollen. Die Personalien entnehmen Sie bitte den amtlichen Ausweisdokumenten.
- Bestätigung der Schulleitung der Eintragungen in der Liste.
- Passbild für jeden eingetragenen Schüler
Nachdem die Reisendenliste von der Schule vollständig ausgefüllt wurde, ist diese zur Überprüfung und Bearbeitung im Informationsbüro der Ausländerbehörde abzugeben.
Schülerinnen bzw. Schüler, die nicht im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung / eines Nationalpasses sind, müssen dabei persönlich unter Vorlage eines Passfotos vorsprechen.
Wichtig!
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Wochen dauern!
Kalkulieren Sie dieses bitte bei der Planung Ihrer Klassenfahrt mit ein und stellen rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Klassenfahrt einen Antrag auf Ausstellung einer Reisendenliste.
Nach erneuter Terminvereinbarung kann die überprüfte und von der Ausländerbehörde gesiegelte Reisendenliste abgeholt werden.
Die Aushändigung erfolgt nur an die in der Reisendenliste aufgeführte Lehrkraft bzw. an eine/n andere bevollmächtigte/n Person/Schülerin/Schüler gegen Empfangsbestätigung.