Beschreibung
Der neue Pass muss immer der Ausländerbehörde vorgelegt werden.
Nach Vorlage des Passes wird der Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis) in Form des elektronischen Aufenthaltstitels ausgestellt.
Dies verlangt in jedem Fall die persönliche Vorsprache des Antragstellers, da hierfür die Abnahme von Fingerabdrücken zwingend vorgeschrieben ist. Im Übrigen muss der Antragsteller bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels persönlich unterschreiben.
Diese Vorgehensweise gilt auch, sollten Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben, oder falls Ihnen dieser gestohlen wurde.
Hinweis:
- Fingerabdrücke werden erst ab dem Alter von 6 Jahren erfasst
- Kinder unter 10 Jahren müssen nicht persönlich ubterschreiben
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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