Beschreibung
Folgende grundsätzliche Regelungen gelten für EU-Staatsangehörigen, die neu in das Bundesgebiet einreisen:
- sie benötigen für ihre Einreise nach Deutschland kein Visum
- ist ein Daueraufenthalt in Deutschland geplant, ist eine Anmeldung beim Bürgeramt (Öffnet in einem neuen Tab) notwendig
- zur Anmeldung wird ein gültiger Personalausweis oder Pass benötigt
- es ist eine Aufenthaltsanzeige zu erstatten
Sofern Sie sich fünf Jahre ständig rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (also freizügigkeitsberechtigt waren), erhalten Sie ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland.
In besonderen Fällen können EU-Staatsangehörige auch schon vor Ablauf von 5 Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Weitere Informationen hierzu gibt die Ausländerbehörde.
Auf Antrag stellt die Ausländerbehörde bei den Personen, die die Voraussetzungen für das Daueraufenthaltsrecht erfüllen, eine Daueraufenthaltskarte (Familienangehörigen von EU-Staatsangehörigen) bzw. eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht (EU-Staatsangehörige) aus.
Hinweis:
Seit dem 29.01.2013 ist der Besitz einer Freizügigkeitsbescheinigung nicht mehr notwendig !