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Stadt Remscheid

EU-Staatsangehörige / Freizügigkeitsrecht

Auf Grundlage der Europäischen Verträge genießen die EU-Staatsangehörigen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU).

Das bedeutet, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der EU frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten.

Dies gilt auch für die Staatsangehörigen der "EFTA"- Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz.

Außerdem wird diesem Personenkreis dadurch das Recht garantiert, selbstständig oder unselbstständig in einem Mitgliedstaat der EU tätig zu sein also einer Beschäftigung nachzugehen.

Beschreibung

Folgende grundsätzliche Regelungen gelten für EU-Staatsangehörigen, die neu in das Bundesgebiet einreisen:

  • sie benötigen für ihre Einreise nach Deutschland kein Visum
  • ist ein Daueraufenthalt in Deutschland geplant, ist eine  Anmeldung beim Bürgeramt (Öffnet in einem neuen Tab) notwendig
  • zur Anmeldung wird ein gültiger Personalausweis oder Pass benötigt
  • es ist eine Aufenthaltsanzeige zu erstatten

Sofern Sie sich fünf Jahre ständig rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (also freizügigkeitsberechtigt waren), erhalten Sie ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland.

In besonderen Fällen können EU-Staatsangehörige auch schon vor Ablauf von 5 Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Weitere Informationen hierzu gibt die Ausländerbehörde.

Auf Antrag stellt die Ausländerbehörde bei den Personen, die die Voraussetzungen für das Daueraufenthaltsrecht erfüllen, eine Daueraufenthaltskarte (Familienangehörigen von EU-Staatsangehörigen) bzw. eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht (EU-Staatsangehörige) aus.

Hinweis

Seit dem 29.01.2013 ist der Besitz einer Freizügigkeitsbescheinigung nicht mehr notwendig !

 

 

Erläuterungen und Hinweise

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