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Stadt Remscheid

Integration von Ausländern

Das Zuwanderungsgesetz enthält ein Konzept zur Integration von Migranten in Deutschland. Kernpunkt ist die Durchführung von sog. Integrationskursen, die dem Erwerb von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache und auch der Vermittlung von Alltagswissen, Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland sowie der Werte des demokratischen Staatswesen dienen sollen.

Beschreibung

Zur Teilnahme an Integrationskursen sind grundsätzlich alle Ausländer berechtigt, die

  • nach dem 01.01.2005 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und
    sich auf Dauer
  • zu Erwerbszwecken
  • zum Zwecke des Familiennachzugs oder
  • aus humanitären Gründen 
    in Deutschland aufhalten.

Ausländer, die vor dem 01.01.2005 bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels (sog. Bestandsausländer) waren, haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Dieser Personenkreis kann im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden; das Bundesamt entscheidet auf Antrag über die Zulassung. Das gleiche gilt für EU-Staatsangehörige.

Eine abschließende Beurteilung, wer zur Ableistung eines Integrationskurses verpflichtet/berechtigt ist, kann nur durch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde erfolgen.

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02191 / 16-3823 möglich.

  • Weitere Informationen können den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnommen werden (siehe "Download/Links")
  • Informationen für Migrantinnen und Migranten in Remscheid bietet das "Migrationsbüro Remscheid" (siehe "Download/Links"):
    Die Mitarbeiterinnen des Migrationsbüros haben einen umfassenden Überblick über alle Sachthemen rund um das Leben von Migrantinnen und Migranten in Remscheid
Integration von Ausländern

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