Beschreibung
Zur Teilnahme an Integrationskursen sind grundsätzlich alle Ausländer berechtigt, die
- nach dem 01.01.2005 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und
sich auf Dauer - zu Erwerbszwecken
- zum Zwecke des Familiennachzugs oder
- aus humanitären Gründen
in Deutschland aufhalten.
Ausländer, die vor dem 01.01.2005 bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels (sog. Bestandsausländer) waren, haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Dieser Personenkreis kann im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden; das Bundesamt entscheidet auf Antrag über die Zulassung. Das gleiche gilt für EU-Staatsangehörige.
Eine abschließende Beurteilung, wer zur Ableistung eines Integrationskurses verpflichtet/berechtigt ist, kann nur durch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde erfolgen.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02191 / 16-3823 möglich.
- Weitere Informationen können den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnommen werden (siehe "Download/Links")
- Informationen für Migrantinnen und Migranten in Remscheid bietet das "Migrationsbüro Remscheid" (siehe "Download/Links"):
Die Mitarbeiterinnen des Migrationsbüros haben einen umfassenden Überblick über alle Sachthemen rund um das Leben von Migrantinnen und Migranten in Remscheid