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Stadt Remscheid

3.33.2 Vertriebenenangelegenheiten, Spätaussiedler, Opferentschädigung StrRehaG

Das Bescheinigungsverfahren über den Status als Spätaussiedler wird ab 01.01.2005 zentral durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt. Für alle Spätaussiedler, deren Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes und die Verteilung auf die Länder bis zum 01.01.2005 erfolgte , bleibt die Stadt Remscheid zuständig. Dies betrifft u.a. die Ausstellung von Bescheinigungen und sonstigen Statusfragen nach den alten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften. Bei Fragen zu Vertriebenenangelegenheiten, wenden Sie sich bitte an die ausgewiesenen Kontakte bei der Stadt Remscheid oder folgen dem Link zum Bundesverwaltungsamt, wo Sie sich umfassend informieren können.

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