Beschreibung
Sie möchten eine Urkunde anfordern. Um Urkundenanforderungen schnell und sicher bearbeiten zu können nutzen Sie bitte das Serviceportal Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab). Hierbei erhalten Sie die Urkunde(n) innerhalb weniger Tage.
Wird die Urkunde für Eheschließungen oder sonstige amtliche Zwecke benötigt, wird der beglaubigte Registerausdruck benötigt- dieser ist im Serviceportal unter genau dieser Bezeichnung zu finden.
Eine persönliche Vorsprache ist ebenso möglich, hierzu kommen Sie zu den Öffnungszeiten ins Standesamt. Jedoch sind Wartezeiten zu berücksichtigen. Eine Urkunde kann auch mit Vollmacht beantragt werden, hierzu eine unterschriebene Vollmacht mit Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers und mit dem eigenen originalen Ausweis vorsprechen.
Bei einer postalischen Anforderung beträgt die Bearbeitungszeit aktuell mindestens 10 Wochen. Dazu senden Sie uns bitte auf dem Postweg:
- eine Kopie Ihres Personalausweises
- einen Vollmacht, wenn die Urkunde nicht Sie selbst betrifft
- geben Sie an, wofür die Urkunde benötigt wird (wegen evtl. Kostenfreiheit)
- machen Sie genaue Angaben, welche Urkunde benötigt wird (begl. Ausdruck aus dem Geburten-/Eheregister, Geburts-/Eheurkunde, mehrsprachige Urkunde, Stammbuchformat etc.)
- machen Sie Angaben zu der genauen Anzahl der gewünschten Urkunden
Nach Erhalt aller notwendigen Unterlagen senden wird Ihnen einen Gebührenbescheid zu. Nach einem schriftlichen Zahlungsnachweis senden wir Ihnen schließlich die Urkunde(n) zu.
Wichtig zu wissen!
Eine telefonische Urkundenbestellung über das Servicecenter ist nicht möglich.
Urkunden aus älteren Registern erhalten Sie im Stadtarchiv!
Dies sind Urkunden zu:
- Geburten, die vor mehr als 110 Jahren erfolgt sind
- Eheschließungen, die vor mehr als 80 Jahren erfolgt sind
- Sterbefällen, die vor mehr als 30 Jahren eingetreten sind
Weiterhin ist unsere Infotheke von 8 Uhr bis 12 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag geöffnet. Hier ist allerdings mit Wartezeit zu rechnen und keine Garantie, dass an diesem Tag dann das Anliegen abschließend bearbeitet werden kann. Am Mittwoch ist das Standesamt für Publikum geschlossen.
Infos für Bestattungsunternehmen:
Bestatter sind in der Regel bevollmächtigt, Sterbeurkunden anzufordern. Das Verfahren ist das gleiche wie für alle anderen Personen/Institutionen auch. Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde in der Regel sofort ausgestellt. Das kann aber aufgrund von verschiedenen Umständen nicht garantiert werden. Sollte die Urkunde nicht sofort ausgehändigt werden können, wird nach Einbehaltung der Gebühr (in Bar oder per EC-Karte) die Urkunde innerhalb einer Woche zugesendet oder kann am nächsten Tag abgeholt werden.
Sollten bis 12 Uhr Unterlagen eingereicht werden, ist die Urkunde definitiv am nächsten Werktag zur Abholung bereit.