Beschreibung
Die Regelungen des am 22.12.2018 in Kraft getretenen Gesetzes erfassen intersexuelle Menschen, also Menschen mit einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“.
Der Begriff ist die deutsche Fassung der bei der Konsensuskonferenz in Chicago 2005 international festgelegten Definition. Danach liegt eine Variante der Geschlechtsentwicklung nur bei solchen Diagnosen vor, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind.
Transsexuelle Menschen werden vom Geltungsbereich der Regelung NICHT erfasst.