Beschreibung
Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag SBGG erhält jede Person die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag und die Vornamen in den Personenstandsregistern durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern, wenn die gefühlte Geschlechtsidentität von dem Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern abweicht. Eine Änderung des Geschlechtseintrags ist nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Anpassung der Vornamen möglich, die dem gewählten Geschlecht entsprechen müssen.
Für eine schriftliche Anmeldung nutzen Sie bitte das Formular unter "Downloads" und senden uns dieses vollständig ausgefüllt per Post oder Email zu.
Für eine mündliche Anmeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Vorsprache. Ihre Terminanfrage erbitten wir per Email.
Zwischen Anmeldung und Abgabe der Erklärung ist eine Frist von mindestens drei Monaten bis höchstens sechs Monaten einzuhalten.
Sollten Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie eine Erklärung abgeben, wenn Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis oder eine blaue Karte EU besitzen. Wenn Ihr Aufenthaltstitel innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Erklärung gemäß § 51 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes widerrufen wird und dies zur Ausreisepflicht nach § 50 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes führt, bleiben die bisherige Geschlechtsangabe und die bisherigen Vornamen bestehen.
Sie können sich in jedem deutschen Standesamt schriftlich oder mündlich anmelden.
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