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Stadt Remscheid

rechtverbindlicher Bebauungsplan

Der Bebauungsplan regelt die planungsrechtliche Bebaubarkeit von Grundstücken. Bebauungspläne werden für Teile des Stadtgebiets aufgestellt.

Beschreibung

Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er soll aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, der die Bodennutzung in den Grundzügen für das gesamte Stadtgebiet darstellt. Bebauungspläne werden aufgestellt soweit dies städtebaulich erforderlich ist, so dass nicht für alle Teile des Stadtgebiets ein Bebauungsplan existiert.

Im Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Bebaubarkeit eines Grundstücks in der Regel abschließend festgesetzt, also Art und Maß der zulässigen Nutzung. Dabei sind Vorhaben zulässig, die den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen. Bei Abweichungen kann im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden. Über die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit wird im Baugenehmigungsverfahren entschieden.

Bebauungspläne sind Satzungen, die vom Rat der Stadt beschlossen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Öffentlichkeit und die Behörden in der Regel zweimal beteiligt, mit der Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen.

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