Beschreibung
Die Kommune kann Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem ÖPNV-Gesetz für Maßnahmen im Straßenbau in Anspruch nehmen.
Dies betrifft Maßnahmen aus eigener Planung oder Maßnahmen, die entsprechend dem politischen Willen durchgeführt werden sollen, und die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Für die Beantragung und Abwicklung von Fördermaßnahmen ist der Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung zuständig.