Beschreibung
Der Verkehrswert ist laut § 194 Baugesetzbuch (BauGB) der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Geschäftsbedingungen erzielbar ist, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu zu nehmen. Verkehrswertgutachten werden häufig im Rahmen eines Grundstückverkaufes, bei Erbauseinandersetzungen sowie bei Scheidungsverfahren erstellt. Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute oder bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte) sowie über Miet- und Pachtwerte.
Wer kann Verkehrswertgutachten beauftragen?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer/Miteigentümer des Grundstückes
- Erbbauberechtigte
- Pflichtteilsberechigte
- Inhaber und Inhaberinnen anderer Rechte an dem Grundstück
- Gerichte und Justizbehörden
- Behörden nach §193 Absatz 1 Satz 1 (BauGB)