Beschreibung
Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete und Entwicklungsbereiche sind Areale, die städtebaulich von besonderer Bedeutung sind. Bei allen Grundstücken, die in einem solchen Gebiet liegen, ist im Grundbuch ein entsprechender Vermerk eingetragen. Rechtsvorgänge und Vorhaben innerhalb dieser Gebiete unterliegen nach § 144 Baugesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Hierunter fallen Rechtsvorgänge wie z.B. Grundstücksveräußerung, Teilung von Grundstücken, Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld, Vorhaben wie Errichtung, Änderung und Beseitigung baulicher Anlagen oder wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken.