Beschreibung
DIE GEHWEGREINIGUNG
hier sind die Bürger gefragt
Die Reinigung der Gehwege ist in Remscheid Aufgabe der Gehweganlieger; so steht es in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Danach ist der jeweilige Anlieger des an den Gehweg angrenzenden Grundstücks gehalten, mindestens einmal pro Woche - bei Bedarf auch häufiger - den Gehweg vor seinem Grundstück zu reinigen. Der Kehricht darf dabei nicht auf die Fahrbahn gekehrt oder im Gully „entsorgt" werden.
Kehricht gehört in die Restmülltonne. Laub kann kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen können der Grünschnittsammlung zugeführt oder zum Wertstoffhof gebracht werden.
Besondere Bedeutung gewinnt die Pflicht zur Gehwegreinigung im Winter bei Eis und Schnee. Nicht nur im Interesse der Passanten, auch aus haftungsrechtlichen Gründen muss der Gehwegräumung unbedingt Folge geleistet werden.