Beschreibung
Für die Entsorgung des Hausmülls erhebt die Stadt Remscheid Abfallgebühren.
Für die Entsorgung von Gewerbemüll siehe Informationen der Technischen Betriebe Remscheid (TBR).
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Anschluss eines Grundstücks (Aufstellung der Abfallbehälter) an die städt. Abfallentsorgung folgt. Sie endet mit dem Schluß des Monats, in dem der Abfallbehälter schriftlich abbestellt oder eingezogen wird.
Wer ist gebührenpflichtig ?
Gebührenpflichtig für die Hausabfallentsorgung sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer/innen. Abrechnung durch die Stadt Remscheid mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich. Eigentümer ist die Person, die im Grundbuch eingetragen ist. Bei Eigentumswechsel beginnt die Gebührenpflicht mit dem nächsten Ersten des folgenden Monats. Tag des Eigentumswechsels ist immer der Tag der Eintragung im Grundbuch.
Berechnungsgrundlage
Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl und der Größe der Abfallbehälter. Das normale bereit gestellte Restabfallvolumen beträgt 15 l je Person und wöchentlicher Abfuhr.