Regressnahmen bei Beschädigungen an öffentlichen Einrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum
Die Stadt führt Regressnahmen bei (Unfall)Schäden durch, die von Verkehrsteilnehmern an öffentlichen Einrichtungen (z.B. Verkehrszeichen, Ampeln, Brückengeländern, Gehwegen) im öffentlichen Verkehrsraum verursacht wurden.
Für Beschädigungen an Einrichtungen der öffentlichen Straßenbeleuchtung ist in der Regel die EWR GmbH zuständig.