Informationen für Unternehmen zum Coronavirus
Nachfolgend finden Sie Hinweise, Tipps und nützliche Links für Ihr Unternehmen zum Thema Coronavirus (SARS-CoV-2) Covit 19, Liquidität und diverser Steuern um die wirtschaftlichen Folgen etwas abzumildern.
Nutzen Sie das Angebot! Für alle Angebote gilt jedoch, erster Schritt ist für Sie ist der Gang zu Ihrer Hausbank.
Informationen des Bundes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt auf der Internetseite zahlreiche Information zur Liquiditätssicherung und zum Coronavirus zur Verfügung.
- Hotline für BürgerInnen: 030 18615 6187 (Mo – Fr. 09:00 bis 17:00 Uhr)
- Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515 (Mo – Fr. 09:00 bis 17:00 Uhr)
- www.bmwi.de (Öffnet in einem neuen Tab) Link zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen des Landes NRW
Informationen zum Corona Virus und zur Liquiditätssicherung finden Sie auch auf der Internetseite des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
>> Liquiditätssicherung
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.
Nutzen Sie das Angebot! Für alle Angebote gilt jedoch, erster Schritt ist für Sie ist der Gang zu einer Hausbank.
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) gesichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie die Ansprechpartner:innen.
Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
Bürgschaftsbank
- Telefon: 02131 5107-0
- https://www.bb-nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Landesbürgschaftsprogramm
- Telefon: 0211 981-2647
- www.pwc.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Mikromezzaninfonds
Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.
- Service-Hotline 02131 5107-200
- www.kbg-nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
KFW-Bank
- Telefon: 0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)
Montag-Freitag: 08:00-18:00 Uhr - www.kfw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.kfw.de/Corona (Öffnet in einem neuen Tab)
NRW Bank
Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter:
Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.
- NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
- www.nrwbank.de (Öffnet in einem neuen Tab)
>> Steuern
Finanzverwaltung
Das Ministerium der Finanzen hat die Nordrhein-westfälischen Finanzämter angewiesen, bei Steuerstundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugunsten der unmittelbar Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitgehend auszunutzen. Weitere Maßnahmen prüft das Finanzministerium NRW mit Hochdruck. Ein Formular zur Stundung bestimmter Steuern finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich
Stadt Remscheid - Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung
Zur Erleichterung bei Liquiditätsproblemen können auf schriftlichen Antrag per Email, Telefax oder postalisch Gewerbesteuernachforderungen zunächst für drei Monate zinslos gestundet werden. Im Falle von Umsatzeinbrüchen kann die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ebenfalls schriftlich direkt bei der Abteilung Steuern beantragt werden.
Bei entsprechender Sachlage kann auch die Grundsteuer zunächst für drei Monate gestundet werden.
Verwenden Sie bitte für alle Anliegen die Kontaktdaten aus Ihren Steuerbescheiden. Senden Sie Ihren Antrag mit dem vereinfachten Antragsformular per E-Mail, per Telefax, per Post oder geben Sie ihn im Rathaus ab.
- Postanschrift:
Stadt Remscheid
Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung
42849 Remscheid
Fax: 02191 16-3998
Mail: kassensteueramt(ätt)remscheid.de - Hier PDF-Datei 93,56 kB geht es zum vereinfachten Antragsformular
>> Sozialversicherungsbeiträge
Wenn Sie ein von der Corona-Krise betroffenes Unternehmen haben, können Sie eventuell die Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Hierzu müüssen Sie sich direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.
>> Arbeitslosenversicherung
Für Selbstständige, die in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung versichert sind, hat die Bundesagentur für Arbeit die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.
- Telefon: 0800 4 5555 -20
Montag bis freitag von 8 bis 18 Uhr - Hier (Öffnet in einem neuen Tab) gibt es weitere Infos zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
>> Tipps für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hatte der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Die Überbrückungshilfe III ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von acht Monaten (November 2020 bis Juni 2021). Es hat das Ziel, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise zu mildern. Parallel zur Überbrückungshilfe III ist eine Neustarthilfe für Soloselbstständige vorgesehen.
>> Tipps für Kultureinrichtungen/Künstler*innen
Hilfen durch die Bundesregierung
Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Künstlerinnen und Künstler bangen um ihre Existenz. Neben dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR der BKM hilft die Bundesregierung mit wirtschaftlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen, von denen auch Kulturschaffende profitieren.
- Informationen und Links zu Hilfsangeboten, die sich an Künstlerinnen und Künstler, Kreative und die Kulturwirtschaft richten finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Hilfsangebote durch die Landesregierung NRW
Um die Folgen der Pandemie in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, politische Bildung und Weiterbildung zu bekämpfen, hat auch die Landesregierung weitreichende Maßnahmen unternommen.
- Link (Öffnet in einem neuen Tab) zum Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
- Aktuelles zum Thema Corona in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, politische Bildung und Weiterbildung finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)